Zweitwohnsitzsteuer?
Entscheidend ist, wer in Stadt B den Wohnsitz anmeldet, nicht wer die Miete bezahlt. Wenn nicht du sondern deine Tochter sich dort anmeldet, wirst du keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen. Ob es so ganz sauber vom Vermieter ist, eine Wohnbescheinigung für eine andere Person als den Mieter auszustellen, weiß ich allerdings nicht.
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