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Ungelesen 14.06.17, 19:41   #1
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EuGH: The Pirate Bay verstößt gegen das Urheberrecht

Zitat:
Die Betreiber von The Pirate Bay wissen, dass sie dabei helfen, illegal geschützte Werke zu verbreiten. Auch ermunterten sie die Nutzer, Kopien solcher Werke zu erstellen, meint der Europäische Gerichtshof.

Filesharing-Plattformen wie The Pirate Bay verstoßen gegen das Urheberrecht. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Er folgt damit der Stellungnahme des Generalanwalts Maciej Szpunar vom Februar. Dieser meinte, Filesharing-Plattfomen könnten haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich machen.

Anlass des Rechtsstreits war eine Klage der niederländischen Stiftung für Urheberrecht Stichting Brein gegen die Internetanbieter Ziggo und XS4ALL, die Domainnamen und die IP-Adressen von The Pirate Bay sperren sollen. Das höchste niederländische Gericht der Hoge Raad der Nederlanden hatte den Fall an den EuGH verwiesen. Dieser hatte darüber zu befinden, ob The Pirate Bay eine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie vorgenommen hatte.

The Pirate Bay weiß Bescheid
In seinem aktuellen Urteil verweist der EuGH auf seine frühere Rechtsprechung, laut der grundsätzlich jede Handlung, mit der ein Nutzer in voller Kenntnis der Sachlage seinen Kunden Zugang zu geschützten Werken gewährt, eine "Handlung der Wiedergabe" im Sinne der Richtlinie darstellen kann. Dies sei bei "The Pirate Bay" der Fall.

Die Betreiber seien darüber informiert worden, dass sie Zugang zu Werken gewähren, die ohne Zustimmung der Rechtsinhaber veröffentlicht werden. Auch schilderten sie in ihren Blogs und Foren ausdrücklich, den Nutzern geschützte Werke zur Verfügung stellen zu wollen, und animierten diese dazu, Kopien dieser Werke zu erstellen. The Pirate Bay werde zudem mit dem Ziel betrieben, mit Werbung einen Gewinn zu erzielen.

The Pirate Bay hilft mit
Zwar würden die Werke auf The Pirate Bay von Nutzern online gestellt, doch würden die Torrent-Dateien durch die Betreiber indexiert, damit die Werke von den Nutzern leicht aufgefunden und heruntergeladen werden können. Zusätzlich zu einer Suchmaschine rubriziere The Pirate Bay die Werke nach ihrer Art, ihrem Genre oder ihrer Popularität. Außerdem löschten die Betreiber veraltete oder fehlerhafte Torrent-Dateien und filterten aktiv bestimmte Inhalte.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, The Pirate Bay zu blockieren oder vom Netz zu nehmen. Allerdings gelang es den Machern der Seite auch immer wieder, diese Blockaden zu überwinden. Die Gründer der Plattform wurden bereits 2009 wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen schuldig gesprochen.

Quelle

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Ungelesen 14.06.17, 20:58   #2 Top
Benutzerbild von melli0815
Mitglied seit: Dec 2014
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melli0815 ist offline
melli0815
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EuGH: The Pirate Bay verstößt gegen das Urheberrecht

Ich würde bestreiten, dass TPB selbst eine Urheberrechtsverletzung begeht. Aber die Beihilfe dazu kann man durchaus als gegeben ansehen.

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Ungelesen 18.06.17, 21:26   #3 Top
Benutzerbild von Ninpo
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Beiträge: 65
Ninpo ist offline
Ninpo
Fuck your World
 
EuGH: The Pirate Bay verstößt gegen das Urheberrecht

Warum läßt uns der staat nicht in ruhe. Deren Kinder und Verwandte und Freunde "saugen" doch bestimmt selber. Moral Aposteln.

Die Gesetze müssen verändert werden. Zu meinen Gunsten !

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Ungelesen 20.06.17, 19:54   #4 Top
Benutzerbild von Beissi
Mitglied seit: Nov 2015
Beiträge: 16
Beissi ist offline
Beissi
Member
 
EuGH: The Pirate Bay verstößt gegen das Urheberrecht

Künstler wollt Ihr Überleben dann müsst Ihr es billig geben. Die Vielfalt und die Verbreitung "Urhebergeschützten Medien" machen eine gesellschaftliche Kultur überhaupt erst zugänglich.Ein Künstler ist jemand der seine "Armut" erträgt! Wer soll "will" sich denn z.B. Windows 10 antun ohne vorher seinen nutzen zu erkennen. Rechtlich mag das EuGh recht haben, gesellschaftlich ist es ein Trauerspiel. Ein gutes Produkt Verkauft sich von selber und je mehr man Werbung man machen muss umso wertloser ist es!

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