Tutorial: Setup für OCH mit Bitcoin bezahlen
Hm, bei allem Respekt, aber ich lese viel Unwissenheit.
Zu erst einmal sind die genannten Transaktionen von Dir per se nicht verboten. VPN ist nicht illegal. OCH ist nicht illegal.
Es gibt deshalb meiner Meinung nach keinen Grund, für eine indirekte St*uerhinterziehung zu propagieren, wenn man Bitcoin sowieso für legale Dienste nutzt.
Thema "Umweltverschmutzung": Ja, Bitcoin verbraucht viel Strom. Aber man muss das im Kontext sehen.
Erstens ist der Anteil von "grünem" Strom aus Kostengründen relativ hoch und wächst bis 2030 vermutlich auf 70%+ an.
Zweitens verbraucht jeder Strom. Deine Waschmaschine, Dein Toaster und...ja, auch Banken, VISA und Paypal. Und das nicht wenig.
Ob nun das bestehende Finanzsystem oder Kryptowährungen (insbesondere Bitcoin) mehr Strom verbrauchen, darüber streiten sich die Gelehrten.
Aber Bitcoin per se wegen des Stromverbrauchs zu verteufeln zeugt meiner Meinung nach von Unwissenheit und Vorurteilen aus der B*LD-Zeitung.
Zudem sollte man ebenfalls auf dem Schirm haben, dass Kryptowährungen nicht nur ein Zahlungssystem sind, sondern auch Wertaufbewahrungsmittel (Gold) und ein Netzwerk-Sicherheitssystem. Selbst NFTs, die aufgrund der dummen Affenbilder einen verdammt schlechten Ruf haben, könnten eines Tages für tokenisierte Werte eingesetzt werden.
Und wie Du schon selbst schreibst, macht es Bezahlvorgänge wesentlich angenehmer. Man braucht eben keinen Mittelsmann wie Banken, Paypal & Co., sondern kann das Geld direkt von A nach B transferieren. Man muss niemanden fragen. Man braucht keine Öffnungszeiten. Man zahlt monatlich keine 5 oder 10 Euro für die Kontoführung oder horrende Gebühren, wenn man seinen alten Toaster bei ebay verkauft.
Wem der Stromverbrauch dann doch nicht so schmeckt, der weicht auf Alternativen wie bspw. XRP aus.
Ich kann nur
jedem empfehlen, sich mit Kryptowährungen zu beschäftigen, denn ob aktiv im Gebrauch oder passiv im Hintergrund werden Kryptowährungen in den nächsten Jahren mehr und mehr das bestehende Finanzsystem (Geld, Aktien, Wertanlagen,...) beeinflussen.
Bis Ende des Jahres kann man sogar noch vom "alten" §23 EStG profitieren.
Nichts für ungut. Ich konnte das nicht unkommentiert stehenlassen.