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Ungelesen 21.12.16, 11:37   #1
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EuGH in aller Klarheit: Vorratsdatenspeicherung ist verboten!



Die gerade erst neu gefasste Regelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist durch eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schon wieder hinfällig. Dieser stellte heute noch einmal klar, dass solch eine Datenerhebung generell unzulässig ist. "Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten", erklärte der EuGH, nachdem zwei Gerichte aus Großbritannien und Schweden nachgefragt hatten, wie ihre aktuellen nationalen Regelungen mit den letzten Entscheidungen auf EU-Ebene zusammenpassen.

Auch hierzulande hatte die Bundesregierung zuletzt versucht, mit einer abgemilderten Pflicht zur Erfassung des gesamten Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung durchzukommen. Die Neufassung sah man als notwendig an, nachdem das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren die erste Form der Vorratsatdenspeicherung komplett gekippt hatte. Der EuGH stellte nun aber klar, dass auch der neue Anlauf schlicht grundrechtswidrig ist.

Eine Speicherung der Verkehrs- und Standort-Daten ist nach Ansicht der Richter nur dann zulässig, wenn diese auf das "absolut Notwendige" beschränkt ist. Das bedeutet nicht nur, dass eine Verwendung fraglichen Informationen auf schwere Straftaten beschränkt sein muss. Es darf eben auch nur Personen betreffen, die in begründetem Verdacht stehen, mit solchen Taten zu tun zu haben. Völlig unzulässig sei es daher vor allem, pauschal die Kommunikation der gesamten Bevölkerung in Datenbanken erfassen zu lassen.

Nein heißt Nein!
Die Entscheidung begründete das Gericht mit den erheblichen Grundrechtseingriffen, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind. Denn aus den Informationen können "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen" gezogen werden, hieß es. Das sei geeignet, "bei den Betroffenen das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist".

Die meisten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten die Netzbetreiber und Diensteanbieter dazu, pauschal alle Daten über einen bestimmten Zeitraum aufzuheben und schränken höchstens den Zugang für die Behörden auf schwere Straftaten ein. "Eine solche nationale Regelung überschreitet somit die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden, wie es die Richtlinie im Licht der Grundrechtecharta verlangt", lautet die eindeutige Bewertung dessen durch den EuGH.

Quelle

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